Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeindeverwaltung Dettighofen ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.dettighofen.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit den vorgenannten Anforderungen vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt:
- Barrierefreiheit von Dokumenten, § 2 Satz 2 L-BGG-DVO: Nicht alle Dokumente auf der Seite sind barrierefrei.
- Deutsche Gebärdensprache, § 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0: Es fehlen Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache.
Die o.g. aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unverhältnismäßige Belastung
Die Gemeinde Dettighofen kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente" und die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen. Zudem werden der Gemeinde auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Gemeinde überarbeitet werden. Die Gemeinde Dettighofen ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
In der aktuellen Situation kann die Gemeinde Dettighofen keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung stellen, da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 07.01.2025 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.dettighofen.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.