Gutachterausschuss/Bodenrichtwert
Gutachterausschuss
Seit Anfang Mai 2021 bilden die 14 Kommunen Wutach, Bonndorf im Schwarzwald, Grafenhausen, Stühlingen, Ühlingen-Birkendorf, Eggingen, Klettgau, Lauchringen, Küssaberg, Hohentengen am Hochrhein, Dettighofen, Jestetten, Lottstetten und Waldshut-Tiengen einen gemeinsamen Gutachterausschuss für den Landkreis Waldshut Ost.
Bisher hatte jede Kommune einen eigenen Gutachterausschuss, der zuständig war. Nun geschieht dies auf interkommunaler Ebene mit dem Ziel, die gestiegenen Anforderungen der Aufgaben des Gutachterausschusses im Rahmen der Zusammenarbeit weiterhin umfassend fachlich qualifiziert und bürgerfreundlich zu erfüllen.
Bodenrichtwert
Die Bodenrichtwerte werden aus der Kaufpreissammlung und deren Auswertung abgeleitet. Sie sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands. Bodenrichtwerte beziehen sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche. Der Bodenrichtwert ist nicht unmittelbar der Verkehrswert eines bestimmten Grundstücks. Schlüsse vom Bodenrichtwert auf den Verkehrswert eines zu bewertenden Grundstücks können nur unter Berücksichtigung vorhandener Unterschiede in den wertbestimmenden Eigenschaften gezogen werden. Diese sind Lage, Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand, Grundstücksgröße, Grundstückszuschnitt sowie Zeitfaktor.
Bodenrichtwerte sowie sonstige Grundstücksmarktdaten können somit im Einzelfall die sachverständige Wertermittlung, das heißt ein Gutachten nicht ersetzen. Bodenrichtwerte werden auf 31. Dezember eines jeden geraden Kalenderjahres ermittelt. Die Ermittlung ist bis zum 30. Juni des folgenden Jahres durchzuführen. Die Bodenrichtwerte sind als amtliche Bekanntmachung der Gemeinde zu veröffentlichen. Diese Vorschrift verdeutlicht den Willen des Gesetzgebers, dass mit der Veröffentlichung zur Transparenz des Bodenmarktes beigetragen werden soll. Das Finanzamt erhält eine Mitteilung über die Bodenrichtwerte. Außerdem kann jedermann Auskunft über Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses verlangen. Die Werte werden in Listenform und in einer Bodenrichtwertkarte veröffentlicht.
Die aktuellen Bodenrichtwerte sind über das Zentrale Bodenrichtinformationssystem Baden-Württemberg abrufbar.