Rückschnitt für die Verkehrssicherheit

Lichtraumprofil muss ganzjährig freigehalten werden

Grundstücksbesitzer müssen dafür sorgen, dass Hecken, Pflanzen und Bäume nicht auf öffentliche Wege ragen. Wenn die Pflanzen zu einer Gefahr oder einer Behinderung werden, müssen Sie handeln – also vor allem dann, wenn andere Personen betroffen sind, die Gewächse also auf Nachbargrundstücke oder öffentliche Wege ragen.
Wenn Fußgänger oder Rad fahrende Kinder wegen überhängender Äste vom Fußweg auf die Straße ausweichen müssen, oder die Hecken Verkehrs- und Straßenschilder verdecken, müssen Sie sie spätestens zurückschneiden. Und auch dann, wenn im Kreuzungsbereich einer Straße die Sicht eingeschränkt wird. Auch die öffentliche Straßenbeleuchtung kann durch diesen Überwuchs beeinträchtigt werden. Die Straßenbeleuchtung dient in hohem Maße der allgemeinen Sicherheit der Anlieger, Bewohner und Nutzer.
Hinter Laub und Astwerk kann die effizienteste Lichtquelle nur sehr eingeschränkt die geplante Wirkung erzielen. Auch abgestorbene Äste aus Bäumen müssen entfernt werden, damit niemand durch das Herunterfallen von Ästen verletzt werden kann.

Folgende lichte Räume (Lichtraumprofil) sind ganzjährig von Bewuchs freizuhalten:
• Bäume über der Fahrbahn in einer Höhe von 4,50 m
• Bäume über Geh- und Radwegen in einer Höhe von 2,50 m
• Büsche, Hecken usw. über Geh- und Radwegen in voller Höhe
• bei der Straßenbeleuchtung in voller Höhe bis zum Lichtpunkt - Oberkante der Leuchte
• bei Verkehrszeichen, Straßennamenschildern und amtlichen Hinweisschildern in voller Höhe bis 20 cm über Oberkante des jeweiligen Schildes

Und noch etwas ist nicht ganz unwichtig:
Bitte beachten Sie insbesondere bei den Hydranten und Hinweisschilder auf solche, dass die Feuerwehr für Wartungsarbeiten und im Brandfall jederzeit ungehindert Zugang haben muss.
Achten Sie in diesem Zuge auch darauf ob Ihre Hausnummer gut erkennbar ist, dies kann im Notfall Leben retten! Erfahrungsgemäß fassen manche Betroffene die Aufforderung zum Gehölzschnitt als Kritik am allgemeinen Pflegezustand des Gartens auf. Darum geht es in keiner Weise, sondern wie bereits erwähnt um gegenseitige Rücksichtnahme und die Wahrnehmung von Pflichten.
Sofern Sie es wünschen, können wir im Rahmen unserer allg. Rückschnittmaßnahmen durch eine Fachfirma auch Ihre Hecken und Büsche/Bäume zurückschneiden. Sie erhalten hierfür eine entsprechend anteilige
Kostenrechnung.
Bitte melden Sie entsprechenden Bedarf bis spätestens Freitag, den 29.11.2024 unter 07742 / 9207-0 oder gemeindeverwaltung@dettighofen.de.

Die Gemeindeverwaltung und alle Nutzer der öffentlichen Straßen und Wege danken Ihnen im Voraus herzlich für die Erledigung!