Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen
Sie wollen auf Tourneen pyrotechnische Effekte in Anwesenheit von Besucherinnen und Besuchern verwenden? Dann müssen Sie das der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.
Zuständige Stelle
Die Gemeindeverwaltung des Tourneeortes (Ortspolizeibehörde)
Kommen Sie aus Deutschland oder einem Mitgliedsland der Europäischen Union und möchten in Baden-Württemberg eine Tätigkeit nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie aufnehmen oder üben Sie hier bereits eine Dienstleistung aus, können Sie sich auch an den einheitlichen Ansprechpartner wenden. Der einheitliche Ansprechpartner lotst Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Verwaltungsverfahren.
Weitere Informationen zum Einheitlichen Ansprechpartner finden Sie in diesem Internetportal unter : www.service-bw.de/zufi/leistungen/6