Leistungen
Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen
Wenn Sie Vater eines nicht ehelichen Kindes sind, können Sie Ihre Vaterschaft anerkennen. Das muss öffentlich beurkundet werden.
Zuständige Stelle
- jedes Amtsgericht,
- jede Notarin oder jeder Notar
- das örtliche Standesamt oder
- das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hauptamt [Gemeinde Dettighofen]
Persönlicher Kontakt
Frau Annicka Rohm
Hauptamtsleiterin
Gebäude Rathaus Dettighofen
Raum 12
- Ordnungsamt
- Standesamt
- Friedhofsverwaltung
- Grundbucheinsichtsstelle
- Geschäftsstelle Gemeinderat
- Koordination Kindergarten/Schule