Leistungen
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist höchstens fünf Jahre gültig.
Sie können sie jeweils für weitere fünf Jahre verlängern lassen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes
Führerscheinstelle ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt